In wenigen Stunden schaut alle Welt nach Los Angeles zur diesjährigen Oscar-Verleihung. Doch bevor der wichtigste Filmpreis des Jahres verliehen wird, schauen wir einmal zurück auf die vergangene juristische Woche. Diesmal mit von der Partie sind ein gekipptes Anti-Raucher Gesetz, der Geheimdienst und die vom BverfG für teilweise verfassungswidrig erklärten Auskunftspflichten über den PIN/PUK Zugang im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Insgesamt war es eine sehr interessante Woche mit einigen richtungsweisenden Entscheidungen und Meldungen.
News: Geheimdienste lesen mehr E-Mails
News: Hamburger „Anti-Raucher“-Gesetz verfassungswidrig
BVerfG: Auskunftspflichten über Zugangsdaten teilweise verfassungswidrig
Artikel: kino.to – Wer Filme schaut wird in Deutschland verfolgt
Artikel: Bei 2,3 Promille verneint man besser nicht den § 21 StGB
Artikel: „Esel in eigener Sache“
Artikel: Wenn ein Rechtsanwalt zum Telefonhörer greift, dann kostet es Geld
Artikel: Aus der Schleuse gebloggt
Artikel: Natürlich muss der Strafverteidiger seinen Mandanten in die Pfanne hauen…
Rechtsprechung I: BGH: Zu einer angemessenen Strafverteidigung im Fall um Kindesmissbrauch
Rechtsprechung II: BGH: Zu den Voraussetzungen der Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB
Wir hoffen, die Leser konnten den sonnigen Sonntag genießen, und wünschen einen guten Start in den Montag.