„Internetabzocke“ durch Abmahnungen

Vor dem Landgericht Osnabrück musste sich vier Männer wegen Betrugs verantworten.

Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Männer in den Jahren 2004 und 2005 im Internet Parteien, Firmen und Verbände abgezockt. Dabei gingen sie wie folgt vor: Zunächst schickten sie über die Webseiten der Geschädigten elektronische Grußkarten mit obszönem Inhalt an sich selbst. Danach mahnten sie die vermeintlich Verantwortlichen ab und kassierten dabei ordentlich.
Das Landgericht verurteile drei der vier Männer zu Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr und sechs Monaten. Der vierte Angeklagte erhielt wegen Beihilfe eine Geldstrafe.

( Quelle: Borkener Zeitung online vom 18.02.2012 )

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