Wirtschaftsgesetz

Wenn es mal wieder länger dauert: Bewährung trotz schwerer Untreue in 44 Fällen

Manchmal gilt bei der Strafverteidigung dasselbe wie im sonstigen Leben: Das Glück ist nicht nur mit den Tüchtigen, sondern auch mit den Geduldsamen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Duisburg ging es um den Tatvorwurf der schweren Untreue in 44 Fällen. Der Angeklagte hatte als ehemaliger Postbanker insgesamt über 469.000,00 € veruntreut.

Wenn man bedenkt, dass jeder Fall der schweren Untreue mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, so ist eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren – und nur bis zu dieser Grenze kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden – ein sportliches Ziel. Hier kam der Verteidigung jedoch zu Gute, dass die Taten bereits mehr als 6 Jahre zurücklagen und der damals Beschuldigte sich bereits Ende 2009 selbst angezeigt hatte. Zudem hat er von vornherein Aufklärungshilfe geleistet und versucht, zumindest einen Teil des angerichteten Schadens wiedergutzumachen.

Wesentlich zu seinen Gunsten hat sich dabei ausgewirkt, dass die Justiz das Strafverfahren nicht ordnungsgemäß gefördert, sondern eher „verschleppt“ hatte. Unter Berücksichtigung dieser Gesamtumstände kam das „Wunder“ tatsächlich zustande: Trotz der 44 Fälle der schweren Untreuen mit einem Schaden von mindestens 469.000,00 € hat der Angeklagte lediglich eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung bekommen.

Gerade in Fällen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere bei den Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Anlagebetrug oder Untreue im besonders schweren Fall, die in der I. Instanz vor der Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht angeklagt sind, geht es immer um die Frage, ob der Mandant ins Gefängnis muss oder noch einmal eine Bewährungsstrafe erreicht werden kann. Dies hängt von vielen Faktoren ab, die es bereits frühzeitig im Verfahren in den Blick zu nehmen gilt. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist es daher umso wichtiger, mit einem auf diesem Gebiet kompetenten und erfahrenen Strafverteidiger eine gute Verteidigungsstrategie zu entwerfen, um ein möglichst gutes Ergebnis für den Betroffenen zu erzielen.

Rechtsanwalt Dr. Böttner aus Hamburg ist seit mehr als 10 Jahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bei Vermögensdelikten wie Betrug, Untreue und Unterschlagung sowie Korruptionsdelikten und im
Insolvenzstrafrecht erfolgreich tätig.