Ein Steuerzahler aus Niedersachsen hatte beantragt die Vollziehung seines Steuerbescheides auszusetzen, bis über die Verfassungsmäßigkeit des „Soli“ entschieden sei. Dies stützte er drauf, dass ein Senat des Niedersächsischen Verfassungsgerichts anregte den „Soli“ wegen mutmaßlicher Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Ein anderer Senat des Niedersächsischen Verfassungsgerichts lehnte die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids jedoch ab, da völlig offen sei, wie das Bundesverfassungsgericht entscheide.
Lediglich der eine Senat des Niedersächsischen Verfassungsgerichts habe diese Absicht vertreten während drei andere Finanzgerichte eine andere Meinung vertreten würden.
(FAZ vom 15.09.2010 Nr. 214, S. 21)