Strafrecht / Steuerhinterziehung / Bankenkrise / Griechenland
Derzeit erlebt Griechenland alles andere als gute Zeiten. Neben diversen Einsparungen, Preiserhöhungen und der weiterhin drohenden Staatspleite trotz des EU-Rettungsschirms geht es jetzt auch all jenen an den Kragen, die in den letzten Jahren keine Steuern gezahlt haben. Am vergangenen Sonntag veröffentlichte die Regierung in Athen die so genannte „Liste der Schande“, die wohlhabende und prominente Persönlichkeiten auflistet, die es mit dem Steuerzahlen nicht immer so hatten.
Die insgesamt 170 Seiten und 4152 Namen umfassende Liste stellt die Steuersünder an den Pranger. Zusammengerechnet sollen so knapp 15 Milliarden Euro aufgrund der Steuerhinterziehung dem Staat verloren gegangen sein. Bereits am 14. November hatte die damalige Regierung den Betroffenen eine Frist von zehn Tagen gesetzt, die Steuern nachträglich noch zu zahlen und so den Verpflichtungen nachzukommen.
Nun legt die griechische Regierung unter Ministerpräsident Lucas Papademos eine härtere Gangart ein. Die Steuerfahnder nehmen die Steuersünder nun schneller ins Visier und bereits 90 Unternehmer sollen festgenommen worden sein.
Dennoch sei solch eine Liste in Deutschland aus Gründen des Datenschutzes und der gängigen strafrechtlichen Rechtsordnung alles andere als vorstellbar – zum Glück mag man meinen.
( Quelle: focus, 22.01.2012 )