Verfassungsklage gegen EU-Wahl 2009

Gegen die Europawahl 2009 wurde von 30 Professoren für Verfassungsrecht beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Begründet wurde dies mit einer Unzulässigkeit der Fünfprozenthürde. Dadurch, dass die Parteien, die weniger als 5% der Stimmen erhalten hätten, keine Abgeordnete in das EU-Parlament hätten entsenden dürfen, seien ca. 2,8 Millionen deutsche Wählerstimmen unberücksichtigt geblieben. Dies schaffe ein Ungleichgewicht im Verhältnis zu anderen deutschen Wählern, Kandidaten und Parteien, die Berücksichtigung gefunden hätten und auch zu Wählern, Kandidaten und Parteien anderer Mitgliedsstaaten der EU.

Das Argument der Zersplitterung, welche eine Fünfprozenthürde regelmäßig rechtfertige, greife hier jedoch nicht, da dass EU-Parlament keine Regierung wähle.
(FAZ vom 13.09.2010 Nr. 212, S. 4)