Verschärfungen bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geplant?

Die Steuerhinterziehung und die strafbefreiende Selbstanzeige ist momentan in aller Munde. Dies liegt vor allem am laufenden Steuerstrafverfahren gegen Uli Hoeneß. Nun möchten Bund und Länder anscheinend härter gegen Steuersünder vorgehen.

Ein wichtiger Punkt soll die Verlängerung des Offenbarungszeitraumes sein. Während bisher das Offenlegen der vergangen fünf Jahre für eine strafbefreiende Selbstanzeige ausreicht, sollen es zukünftig zehn Jahre sein. Dabei ist schon heute eine korrekte Selbstanzeige, die tatsächlich alle Steuervergehen beinhaltet, schwer möglich und in vielen Fällen so kompliziert, dass diese allenfalls nach umfangreicher Beratung durch Strafverteidigern und Steuerexperten zum gewünschten Erfolg führt.
Seit dem bekanntwerden des Fall Uli Hoeneß haben sich die Selbstanzeigen vervielfacht. Auch der Ankauf von sogenannten Steuer-CDs führte regelmäßig zu einem Anstieg der Selbstanzeigen. Die Selbstanzeigen bringen dabei den Ländern jährlich Milliardeneinnahmen. Aus diesem Grund soll das Instrument der Selbstanzeige bei Steuerstraftaten auch grundsätzlich erhalten bleiben und auch einen gewissen Schutz bieten.

Die Länderfinanzministerkonferenz will bei zukünftigen Tagungen das Thema behandeln. Die neue Koalition in Berlin aus CDU, CSU und SPD stellten bereits im Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuervergehen in Aussicht.
Ob diese eine sinnvolle Vorgehensweise zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen ist mag dahinstehen. Im Steuerstrafrecht ist in den letzten Jahren die Verfolgung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug immer weiter ausgedehnt worden. Eine weitere Erhöhung der Sanktionen und Strafen ist zu erwarten.