Verfahren wegen Untreue gegen Bürgermeister eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) gegen den scheidenden Noch-Bürgermeister von Bisingen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, dass er zu Unrecht seine Ehefrau höherstufen ließ und sie dadurch ein höheres Entgelt für ihre Tätigkeit bei der Stadt erhielt.
Umfangreiche Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft deckten auf, dass ein externes Beraterbüro die Tätigkeit der Ehefrau fälschlicherweise höher bewertet hatte. Es besteht vor diesem Hintergrund kein hinreichender Verdacht dafür, dass der Bürgermeister von der unberechtigten Höherstufung wusste.

Der Strafverteidiger des Bürgermeisters begrüßt das Ergebnis, welches nach der Faktenlage auch erwartet worden ist. Weiterhin läuft jedoch ein Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister, welches unabhängig vom Strafverfahren betrieben wird. Auch ist noch unklar, ob das Verfahren gegen die Ehefrau des Bürgermeisters ebenfalls eingestellt wird, worauf die Strafverteidigung hinarbeitet.