Der Unternehmer und frühere Aufsichtsrat von Arminia Bielefeld war Betroffener in einem Steuerstrafverfahren. Es sollte um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gehen. Der Unternehmer soll die Sicherheitsfirma Prodiac an eine schweizerische Briefkastenfirma für eine sechsstellige Summe veräußert haben. Anschließend soll das Unternehmen für fast zwei Millionen Euro an ein anderes deutsches Unternehmen verkauft worden sein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Gewinne verdeckt am Fiskus vorbei ausgeschüttet worden seien.
Der Angeklagte verteidigte sich dahingehend, dass er das Geld reinvestiert habe und daher keine Steuern habe zahlen müssen. Ferner wohne er in Österreich und deswegen sei die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gar nicht zuständig.
Dies sah die Staatsanwaltschaft anders und erhob Anklage vor dem Landgericht Bielefeld. Das Landgericht stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da der Unternehmer bereits Anfang des Jahres wegen des gleichen Vorwurfs rechtskräftig in Österreich freigesprochen wurde. Nach Artikel 54 des Schengener Abkommens darf jedoch niemand zweifach verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaft legte sofortige Beschwerde gegen die Einstellung ein. Nun muss das Oberlandesgericht Hamm über den weiteren Fortgang entscheiden.