Betrugsprozess gegen Waldjungen eingestellt

Ein 21-jähriger Niederländer war vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Betrugs (§ 263 StGB) angeklagt. Der junge Mann meldete sich 2011 bei den Behörden und erklärte, er habe fünf Jahre mit seinem Vater im Wald gelebt. Er kenne nur seinen Vornamen und sein Geburtsdatum. Der Vater sei gestorben und daher sei er nun nach Berlin gegangen.

Das Jugendamt Berlin nahm sich, obwohl bereits anfangs Zweifel an der Geschichte bestanden, der Sache an und brachte ihn in einer Jugendhilfeeinrichtung unter. Später stellte sich heraus, dass die gesamte Geschichte tatsächlich erlogen war. Das Jugendamt stellte daraufhin Strafanzeige wegen Betrugs. Es geht um Taschengeld, Kleidung und Kosten für den Vormund.

Insgesamt ging es um 30.000 Euro Schaden im Jugendstrafverfahren. Das Gericht stellte das Verfahren nun jedoch gegen Auflage ein. Der junge Mann muss jetzt 150 Sozialstunden abarbeiten. Ein Grund für die Einstellung war auch gewesen, dass der Mann Leistungen in ähnlicher Höhe erhalten hätte, wenn er sich lediglich Obdachlos gemeldet hätte.