Redtube-Abmahnungen: Wer sich vielleicht strafbar gemacht haben könnte?

Seit einigen Tagen berichten die Medien über eine große Abmahnwelle im Internet, genauer gesagt verschickt eine bekannte Kanzlei Tausende Abmahnungen im Namen ihrer Mandantin an Internetbenutzer der kostenlosen Porno-Seite von Redtube. Ihrer Ansicht nach sollen die Abgemahnten allein durch das Betrachten (Streaming bzw. Caching) des in Rede stehenden Pornofilmes auf diesem Portal eine Urheberrechtsverletzung begangen und sich somit strafbar gemacht haben.

In einem kurzen Artikel möchten wir einen Überblick über die Redtube-Abmahnungen geben und uns auch damit befassen, inwiefern sich die Nutzer und auch die abmahnende Kanzlei durch die fragliche Gewinnung der IP-Adressen selbst gegen das Strafrecht und andere Vorschriften verstoßen haben können. Denn laut Medienberichten prüft bereits die Staatsanwaltschaft etwaige Ermittlungen und sollen einige Anzeigen eingegangen sein.

Den Artikel finden Sie auf der Kanzleiseite und unter folgendem Link:
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen RedTube-Abmahnungen