Einstellung nach Trunkenheitsfahrt

Der Sachverhalt begann mit einer Autofahrt eines 19-jährigen zu einer Geburtstagsfeier. Nachdem er mit dem Gastgeber die Möglichkeit der Übernachtung geklärt hatte, wandte sich der junge Mann dem Alkohol zu. Nach diesem unstreitigen Teil gab der Angeklagte weiter zu Protokoll, dass er, als er erfuhr, dass er doch nicht dort schlafen könnte, den Alkohol habe stehen lassen.

Als er sich anschließend auf den Heimweg mit seinem Fahrzeug machte, fuhr er zu schnell in einen Kreisverkehr und mit seinem Wagen an einem Laternenmast. Er verursachte bei diesem Unfall einen fremden Schaden von rund 2000 Euro. Sein Fahrzeug selbst erlitt einen Totalschaden in Höhe von 4000 Euro.

Die spätere Blutentnahme belegte eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille zum Unfallzeitpunkt. Die Richterin ermahnte den jungen Fahrer und stellte klar, dass sein Verhalten falsch gewesen sei. Er hätte zum Beispiel in seinem Fahrzeug den Rausch ausschlafen können. Insgesamt mache der Angeklagte ihr gegenüber jedoch einen vernünftigen Eindruck, so dass das Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingestellt werden könne. Als Auflage muss der Fahrer jedoch 600 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.