Freispruch nach Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

Die Jugendschutzkammer in Oldenburg hatte sich mit dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs zu beschäftigen. Der 43-jährige Angeklagte soll seinen 10-jährigen Sohn missbraucht haben. Der Angeklagte bestritt jedoch die Tat vor Gericht und so kam es maßgeblich auf die Aussage des Kindes an.

Während der Aussage war nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch der Angeklagte selbst ausgeschlossen worden. Die Aussage des Jungen wich aber in entscheidenden Punkten von seinen vorherigen Aussagen ab. Der Junge hatte Erinnerungslücken, so dass nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden konnte, wann und wo genau es zu den Handlungen an ihm gekommen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft forderte trotzdem eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Auch die Anwältin des mutmaßlich geschädigten Nebenklägers forderte eine Verurteilung. Das Gericht hatte jedoch Restzweifel und sprach den Angeklagten vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs frei.