In den letzten Monaten wurde unter Juristen viel über die Bestechung von Ärzten diskutiert. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 29. März 2012 – GSSt 2/11) urteilte, dass niedergelassene Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen seien. Aus diesem Grund dürften sie Geldgeschenke von Pharmafirmen annehmen, ohne dass sie sich der Bestechlichkeit strafbar machen.
Dies will der Hamburger Senat nun ändern. Nachdem die ausgearbeitete Gesetzesänderung der Bundesregierung dem Senat nicht weit genug geht, möchte er einen eigenen Gesetzeswurf in den Bundesrat einbringen. Während die Bundesregierung eine Lösung über das Sozialrecht bevorzugt, hält der Senat der Hansestadt dagegen eine Verankerung im Strafgesetzbuch für notwendig.
Demnach sollen korrupte Mediziner, womit alle Personen in Gesundheitsberufen gemeint sind, mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen sollen sogar fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen. Die Initiative erhält Unterstützung von der Bundesärztekammer und dem Verband der Ersatzkassen.