Ein Jugendpfarrer aus Jena stand wegen besonders schweren Landfriedensbruchs (§ 125a StGB) vor dem Amtsgericht Dresden. Während einer Anti-Nazi-Demonstration soll er zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen haben. Dies sei laut Anklage ein Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall. Als Strafe für den besonders schweren Landfriedensbruch ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vorgesehen. Der 59-Jährige bestritt die Tat im gesamten Strafverfahren. Belastet wird er primär durch zusammengeschnittenes Videomaterial der Polizei.
Der Strafverteidiger des Angeklagten beantragte nun erfolgreich die Aussetzung des Verfahrens. Zuvor waren rund 160 Stunden Videomaterial der Polizei aufgetaucht, das sich zuvor nicht in der Akte befand. Der Anwalt wirft der Polizei Manipulation beim Zusammenschnitt des Videomaterials vor. Das Rohmaterial würde dies belegen. Unter anderem sieht man den Angeklagten am Steuer des Lautsprecherwagens, sich mit den Worten an die Demonstranten hinter seinem Wagen richtend. Zur gleichen Zeit soll er aber, zumindest laut Anklage, Anweisungen zu Personen vor dem Wagen gegeben haben.
Nach einer Vorführung des Rohmaterials im Gerichtssaal durch den Richter, schloss sich auch die Staatsanwaltschaft dem Antrag des Strafverteidigers an. Der Strafverteidiger des Angeklagten möchte nun die Einstellung des Verfahrens beantragen. Gleichzeitig stellte der Anwalt Strafanzeige gegen einen Polizisten wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB).