„Schwarze Firmenkassen“ und Untreue

In den vergangenen Wochen konnte der Bundesgerichtshof (BGH) zwei spektakuläre Beschlüsse zu den Anforderungen an die Untreue nach § 266 StGB veröffentlichen, in denen es unter Anderem um die „Schmiergeld-Affäre“ von der Siemens AG bzw. auch um die so genannten „Schwarzen Kassen“ eines Unternehmens geht.

Entscheidend war für die Strafsenate, dass bereits die Einrichtung einer solchen schwarzen Kasse den Tatbestand der Untreue erfüllen kann. Weiter ist eine Vermögensbetreuungspflicht verletzt worden, zu welcher die Stellung und Aufgaben & Pflichten der handelnden Personen im Rahmen der Gesellschaft zu prüfen sind. Ebenso muss ein Vermögensschaden vorliegen.

Eine umfangreiche Darstellung der beiden Entscheidungen finden Sie unter folgende Links: