Untreu 266StGb

Freispruch für Finanzstaatssekretär Bäumer

Nach rund achtjährigem Ermittlungsverfahren geht das Untreue-Verfahren gegen Bäumer mit einem Freispruch zu Ende.

Seit gut eineinhalb Jahren läuft der Strafprozess gegen Mecklenburg-Vorpommerns Finanzstaatssekretär Peter Bäumer und einem seiner Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker Untreue zu Lasten des Staates vorgeworfen. Nun sprach das Schweriner Landgericht die beiden Angeklagten frei. Damit geht ein rund achtjähriges Ermittlungsverfahren zu Ende.

Der angeklagte Bäumer sollte die Finanzämter im Land angewiesen haben, falsche Fördergebietsbescheinigungen von Kommunen zu akzeptieren. Kommunen sollen Bauherren fälschlicherweise bescheinigt haben, dass ihre Projekte im städtischen Kerngebiet liegen würden. Die Angeklagten sollen dann für eine lediglich oberflächliche Prüfung in ihrer Behörde gesorgt haben. So lautet zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Am Ende der Hauptverhandlung forderte die Ermittlungsbehörde daher eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgesetzt zur Bewährung.
Die Rechtsanwälte von Bäumer bestritten solch eine Anweisung. Ferner wiesen sie darauf hin, dass die Bescheide für die Finanzämter bindend seien und keine eigene Prüfungskompetenz bestehen würde. Somit hätten die Beamten trotz „Unbehagens“ nicht selbst etwas gegen die falschen Bescheide unternehmen können. Daher forderten sie in ihrem Plädoyer einen Freispruch.

Bereits vor dem Hauptverfahren kam es zu juristischen Streitigkeiten. Im Jahr 2012 wies das Landgericht Schwerin zunächst eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Bäumer zurück. Erst nach Beschwerde zum Oberlandesgericht wurde das Hauptverfahren gegen Bäumer eröffnet.
Im Urteil folgte das Gericht nun der Argumentation der Strafverteidigung. In seiner mündlichen Urteilsbegründung fand der vorsitzende Richter dabei klare Worte: Das Investitionszulagengesetz von 1999, auf dem die Bescheinigungen beruhten, sei so unklar bestimmt, dass gar nicht ersichtlich sei, was nun als Kerngebiet anzusehen sei. Da die Bescheide für die Finanzämter bindend waren, liegt kein strafbares Verhalten der Angeklagten vor.

Ministerpräsident Erwin Sellering hielt trotz des Verfahrens zu Bäumer und ließ ihn während des gesamten Strafverfahrens im Amt. Die beiden Angeklagten sollen eine Entschädigung für die Durchsuchung der Privatwohnung und Büroräume erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist noch die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.