Hungerstreik im Piraten-Prozess

Im Piraten-Prozess von dem Landgericht Hamburg hatten die Verteidiger von einem der mutmaßlichen Piraten dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Dieser wurde vom Gericht jedoch abgelehnt.
Daraufhin ging der Angeklagte in Hungerstreik. Er gab an, dass er seit drei Tagen jegliche Nahrungsaufnahme verweigere. Ein Verteidiger sagte, dass sein Mandant aus Verzweiflung über die Situation die Nahrung ablehne. Er habe jedoch versprochen nun wieder zu essen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 25.01.2011, S. 11 )