Prozess um U-Bahn Schläger

Totschlag / Körperverletzung / Mord / Jugendstrafe / Bewährung

Dem 18-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen einen anderen Fahrgast brutal angegriffen zu haben. Er ging zunächst mit der Flasche auf ihn los und trat ihn dann brutal gegen den Kopf, daran bestehen keine Zweifel, da die Überwachungskameras an der Haltestelle die Tat filmten. Bei der Tat sollen sowohl Opfer als auch Täter stark alkoholisiert gewesen sein. Das Opfer schwebte danach in Lebensgefahr. Über die Tat wurde besonders viel in den Medien berichtet und es wurde erneut über das deutsche Jugendstrafrecht diskutiert. Zum Teil wurde kritisiert, dass das Jugendstrafrecht zu milde sei und die Strafe der Tat eventuell nicht gerecht werden können. Aus diesem Grund wird das Urteil in diesem Fall mit besonderer Spannung erwartet. Es soll am 19. September fallen.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Ebenso die Nebenklagevertreterin, die allerdings von einem versuchten Mord ausgeht.
Die Strafverteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung. Ein Tötungsvorsatz sei nicht ersichtlich. Vielmehr handle es sich um eine Spontantat eines alkoholisierten jungen Mannes.
Der Angeklagte zeigte sich nach der Tat und auch während des Prozesses geständig und reumütig.
 ( Quelle: WELT online von 08.09.2011 )