Strafverteidiger / Landfriedensbruch / Dauerarrest / gemeinnützige Arbeit / Freispruch
Vor dem Jugendrichter musste sich fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs verantworten.
Laut Anklage haben sich Jugendliche aus der rechten und linken Szene vor einem Jugendzentrum getroffen. Dort seien die Jugendlichen aus der linken Szene angegriffen und überfallen worden.
Während des Prozesses verstrickten sich die Zeugen allerdings in Widersprüche. So war bis zuletzt nicht geklärt, wie viele Täter es gegeben haben soll sowie deren genaues Verhalten. Besonders auffällig war, dass die Jugendlichen bei der Polizeivernehmung keine konkreten Angaben machen konnten, diese im Prozess aber außerordentlich detailreich waren.
Zudem wurden Polizeibeamte befragt. Diese sagten aus, dass sie keine Hinweise auf eine Gewaltanwendung am Tatort finden konnten.
Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch für drei der Angeklagten Dauerarrest und für die beiden anderen je 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Das Gericht sprach die fünf Jugendlichen aus Mangel an Beweisen frei.
( Quelle: Weser Kurier online vom 08.09.2011 )