Plädoyer im Fall von Fluterschen

In dem Missbrauchsprozess von Fluterschen haben nun Staatsanwaltschaft und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten. Beide forderten 14 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe sowie die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Angeklagte eine intensive Neigung zu sexuellen Übergriffen auf Kinder habe und daher auch für die Allgemeinheit gefährlich sei.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.03.2011 )