Staatsanwaltschaft-Strafsachen

Gefährliche Körperverletzung durch Notwehr gerechtfertigt – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Der Rapper und Jurastudent „Kollegah“ wurde vor wenigen Tagen vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) freigesprochen. Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass der bekannte Musiker in Notwehr handelte.

Fest steht, dass der Sänger im Jahr 2013 bei einem Discobesuch einen Mann niederschlug und einem weiteren Heraneilenden das Nasenbein brach. Vor Gericht erklärte der Musiker Kollegah, dass er zuvor von den beiden Männern und drei weiteren Personen getreten worden sei und berief sich auf Notwehr. Für seine Version der Geschichte benannte der Sänger sechs Zeugen.

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung forderte, plädierte der Strafverteidiger auf Freispruch. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Verteidigung. Der Schuldnachweis konnte nicht geführt werden, da die Notwehr nicht ausgeschlossen war. Die Staatsanwaltschaft will diese Schlappe jedoch nicht akzeptieren und kündigte Berufung gegen den Freispruch an.
Über die Berufung wird nun das Landgericht Traunstein entscheiden. Fraglich ist, was die Staatsanwaltschaft sich genau von diesem Rechtsmittel verspricht. In der Berufungsverhandlung wird die gesamte Hauptverhandlung, inklusive der Vernehmung aller Zeugen, wiederholt. Neue Beweise, die die Notwehr ausschließen würden, sind nicht ersichtlich. Daher wird es spannend, wie die Staatsanwaltschaft die Berufung begründen wird. Denn während der Beschuldigte beim Einlegen der Berufung auf eine Begründung verzichten darf, ist die Staatsanwaltschaft angehalten, jedes Rechtsmittel zu begründen.

Bei der Notwehr handelt es sich um das „schärfste Schwert“ des Strafrechts, welches im Einzelfall selbst schwerwiegende Körperverletzungen oder sogar den Tod des Angreifers rechtfertigen kann.
Gerade bei Körperverletzungsdelikten in Diskotheken, Clubs oder Bars, bei denen eine Vielzahl von Zeugen vorhanden sind, das Geschehen sich aber relativ schnell abspielt, lässt sich vor Gericht in vielen Fällen nicht zweifelsfrei klären, wer zuerst zugeschlagen hat und wer durch Notwehr gerechtfertigt ist. In dem Fall heißt es auch hier „im Zweifel für den Angeklagten“ Kollegah. Ein Freispruch für den angehenden Juristen und „King“ Kollegah wird daher auch in der zweiten Instanz erwartet.