Das Landgericht Aurich hatte im Mordfall-„Lena“ zu urteilen. Vor mehr als sieben Monaten soll der heute 19-Jährige das elfjährige Mädchen in einem Parkhaus ermordet haben. Neben dem Mord verurteilte ihn das Gericht auch wegen versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte räumte vor Gericht die Tötung ein, bestritt jedoch den Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs.
Die Kammer des Landgerichts bejahte die Anwendung des Jugendstrafrechts. Das Gericht sieht vom eingeschränkt schuldfähigen Angeklagten weiterhin eine latente Gefahr ausgehen und hält ihn derzeit für kaum therapierfähig. Aus diesem Grund ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Dabei betonte das Gericht, dass dies auch weit über die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe hinausgehen könne.
Darüber hinaus muss er an Verwandte des Mädchens einen Schadenersatz in Höhe von knapp 85.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.