NSU: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Beate Zschäpe

Ein Jahr nach der Festnahme von Beate Zschäpe wird sie nun von der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen Mordes in zehn Fällen angeklagt. Der 37-Jährigen wird vorgeworfen im Rahmen der Gruppierung „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) mit zwei weiteren Personen zehn Menschen getötet zu haben.
Die Anklage geht davon aus, dass Zschäpe ein gleichrangiges Mitglied in der terroristischen Vereinigung war. Deswegen wird ihr auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Darüber hinaus soll sie nach dem Selbstmord ihrer beiden Komplizen den Brand in der Wohnung gelegt haben. Da dadurch auch drei Nachbarn gefährdet wurden, wird sie auch wegen versuchten Mordes in drei Fällen und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Darüber hinaus soll sie auch noch für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich sein.
Die Akten der Bundesanwaltschaft sollen 650 Aktenordner füllen und die Anklageschrift rund 480 Seiten umfassen. Neben Zschäpe sind auch vier andere Personen angeklagt. Zweien wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die anderen beiden sollen die NSU als eine terroristische Vereinigung unterstützt haben.

Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht München geführt, da fünf der zehn Morde in Bayern begangen wurden. Der Prozessbeginn soll im Frühjahr sein.