Betrug: Mann „stirbt“ zweimal und trickst damit den BGH aus

Der 44-jährige Angeklagte sollte sich 2006 wegen Betrugs in einem Strafprozess rechtfertigen. Während des Revisionsverfahrens fälschte er jedoch seinen Totenschein und lies die Sterbeurkunde dem Bundesgerichtshof (BGH) zukommen. Nachdem der BGH die Nachricht erhielt, stellte er das Verfahren ein. Damit entging der Mann auch der zuvor verhängten dreijährigen Haftstrafe. Aufgefallen ist das ganze erst, als die Polizei entdeckte, dass es den Arzt auf dem Totenschein gar nicht gab.

Im Jahr 2009 erklärte sich der Mann erneut für tot und kassierte so für seine nicht existierende Ehefrau Hinterbliebenenrente. Vor dem Landgericht Aachen musste sich der Mann nun wegen diesen und weiteren Fällen verantworten. Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 21 Fällen droht dem Mann jetzt eine empfindliche mehrjährige Freiheitsstrafe.