Mängel der Anklageschrift führten zur Einstellung

Ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes endete vor dem Landgericht Gera vorzeitig. Direkt zum Prozessauftakt rügte der Strafverteidiger die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, dass er seine Stieftochter, die zum Tatzeitpunkt zwischen elf und zwölf Jahre alt war, in 104 Fällen sexuell missbraucht haben soll.

Der Anwalt kritisierte, dass die Anklage nicht konkret die Orte und Zeitpunkte der Taten aufgeführt habe. Die Staatsanwaltschaft teilte diesen Kritikpunkt nicht. So führte die Anklagevertretung aus, dass als Wohnort immer die Wohnung angegeben und als Zeitraum die Zeit nach dem wöchentlichen Training im Rollschnelllaufverein benannt sei. Dies sei ausreichend.

Der Strafkammer des Landgerichts reichte dies jedoch nicht. Sie teilte die Bedenken der Strafverteidigung und stellte das Verfahren ein. Der vorsitzende Richter gab zu bedenken, dass es für den Angeklagten schwer sei, sich gegen solche zeitlich pauschalen Vorwürfe zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin an, dass sie die Anklage schnell überarbeiten werde. In vielen Fällen droht nämlich bereits die Verjährung.