Vor dem Schöffengericht wurde einem 21-Jährigen die Unfallflucht und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll mit einem Dienstfahrzeug auf einem Schulgelände ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Während der Angeklagte aussagte, er könne sich an solch einen Zusammenstoß nicht erinnern, war sich ein Zeuge sicher, den Angeklagten dabei beobachtet zu haben.
Ein Gutachter stellte später fest, dass der Dienstwagen des 21-Jährigen den Schaden beim parkenden Fahrzeug tatsächlich verursacht hat. Der Gutachter war sich auch sicher, dass der Fahrer den Zusammenstoß gehört haben müsste. Nicht sicher war er sich jedoch, ob der junge Mann den Unfall als solches auch erkennen konnte.
Dies rettete den vorbestraften Heranwachsenden vor einer Verurteilung bezüglich der Unfallflucht. Aus Mangel an Beweisen wurde er diesbezüglich freigesprochen. Der Angeklagte gab jedoch zu, dass er bei einer anderen Gelegenheit alkoholisiert einen Seitenspiegels eines Fahrzeuges abgetreten hatte. Aufgrund dieses Vorwurfes ordnete das Gericht zwei Wochen Jugendarrest an.