Jugendamtmitarbeiter im Fluterschen-Prozess befragt

Der Angeklagte im Missbrauchs-Prozess von Fluterschen hat sein Teilgeständnis widerrufen. Das gehe aus einem psychologischen Gutachten hervor, dass am Ende der Verhandlung verteilt worden sei, so die Verteidigung.
Während des Prozess wurden vier (ehemalige) Mitarbeiter des Jugendamts geladen. Der Leiter des Jugendamts wies die Vorwürfe zurück, dass er mit dem Angeklagten bekannt sei. Zwar habe er ihn und seine minderjährigen Geschwister nach dem Tod der Eltern betreut, jedoch habe das Jugendamt später keine Einblicke in das Familienleben gehabt.

Die Ehefrau des Angeklagten wurde ebenfalls befragt, sie machte jedoch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 14.02.2011, S. 32 )