Mit rund 108 km/h wurde eine Frau von der Polizei geblitzt. Erlaubt waren in dem Bereich jedoch lediglich 70 km/h. Die Halterin des Fahrzeuges erhielt einen Bußgeldbescheid aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit. Sie sei jedoch am Tattag gar nicht am Steuer ihres Fahrzeuges gewesen, gab die Halterin in ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Deswegen kam die Sache zum Amtsgericht, die ebenfalls zum Teil auch das Verkehrsstrafrecht betraf.
Der Strafverteidiger erklärte zum Beginn der Verhandlung erneut, dass die Beschuldigte nicht die Fahrerin gewesen sei. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden, ob der Anwalt und die Beschuldigte aber wissen würden, wer gefahren sei, sagte der Strafverteidiger, dass seine Mandantin dies zwar wisse, jedoch in diesem Fall von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache.
Ein Blick auf das vom Blitzer gemachte Foto bestätigte dem Richter, dass die Beschuldigte nicht die Fahrerin sein konnte. Der Strafverteidiger beantragte einen Freispruch und der Richter folgte dem Antrag.