Vergewaltigung / Untersuchungshaft / Freiheitsstrafe / Freispruch / Haftentschädigung
Das Landgericht Bochum hat einen 51-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen eine 53-jährige Frau besonders brutal vergewaltigt zu haben und saß deshalb bereits drei Monate in Untersuchungshaft.
Er sollte die Frau in ihrer Wohnung überrascht haben und sie zunächst schwer verletzt haben. Danach habe er das Opfer entkleidet und vergewaltigt. Im Falle einer Verurteilung drohte ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren.
Im Prozess allerdings meinte die Frau zunächst den Angeklagten als Täter zu erkennen. Als ihr aber später ein Photo des Mannes gezeigt wurde, war sie sich sicher, dass dies nicht der Täter sei. Der Angeklagte schwieg im Prozess.
Daraufhin beantragte auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Zudem erhält der Angeklagte eine Haftentschädigung von ca. 2200 Euro.
( Quelle: Der Westen online vom 31.10.2011 )