Messerstecherei zwischen Nachbarn

Messer / Messerstecherei  / Totschlag / Notwehr / Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen 52-jährigen Mann erhoben. Er soll seinem Nachbarn mitten in Coesfeld einen Messer in den Bauch gerammt haben. Der Mann starb innerhalb kurzer Zeit an der Verletzung.
Laut Anklage soll es vor der Tat bereits seit längerem Streit zwischen den Männern gegeben haben. Allerdings habe zur Tatzeit keine Notwehrlage vorgelegen, sodass die Tat nicht gerechtfertigt sei. Die Anklage lautet auf Totschlag.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten gemäß § 212 StGB eine langjährige oder sogar lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: Münsterländische Volkszeitung online vom 02.11.2011 )