Freispruch und Entschädigung nach Schlägerei am Alexanderplatz

Die Staatsanwaltschaft Berlin warf dem 23-jährigen Angeklagten vor, dass er im Mai letzten Jahres einer 35-jährigen Frau im S-Bahnhof Alexanderplatz in Berlin mehrfach ins Gesicht getreten haben soll. Durch den Tritt wurde die Frau lebensbedrohlich verletzt.

Der Angeklagte befand sich 236 Tage in Untersuchungshaft und musste sich nun vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Nach einer Fahndung mittels Bilder aus einer Überwachungskamera erhielten die Ermittler einen Hinweis auf den Angeklagten. Zeugen bestätigten später anhand von Fotos, dass es sich um den gesuchten Täter handelte.
Vor Gericht erkannte ein Zeuge den Angeklagten dann jedoch gar nicht wieder, ein anderer war sich nicht zu 100 Prozent sicher. Auch stellte sich heraus, dass bei der damaligen Lichtbildvorlage unglückliche Vergleichsbilder ausgewählt wurden. Ein vom Gericht daraufhin beauftragter Gutachter kam bei der Auswertung des Videomaterials auf einer Tätergröße von rund 1,80 Metern, der Angeklagte misst jedoch lediglich 1,70 Meter.

Aufgrund dieser Ungereimtheiten beantragte sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach den Angeklagten frei. Für die rund acht Monate Untersuchungshaft enthält der Freigesprochene eine Entschädigung von lediglich 5900 Euro.