Zwei Männer und eine Frau waren vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) angeklagt. Angeklagt waren zwei mutmaßliche Taten im Jahr 2009 und 2011. Eine mutmaßliche Geschädigte sagte im Strafprozess aus, sie hätte sich zuvor mit einem der Angeklagten im Internet verabredet gehabt.
Beim Treffen kam anschließend dessen Freundin hinzu. Ab diesem Zeitpunkt habe die Zeugin einen „Filmriss“, erklärte sie vor Gericht. Sie sei jedoch später mit Kopfschmerzen aufgewacht, obwohl sie nicht allzu viel Alkohol getrunken hätte.
Die Angeklagten bestritten eine Vergewaltigung. Dem Gericht war es nicht möglich zu rekonstruieren, was an dem Abend genau passiert ist. Ein Arzt stellte keine Verletzungen beim mutmaßlichen Opfer fest. Auch würden die beschriebenen Symptome laut dem Mediziner nicht zu K.O.-Tropfen passen.
Das zweite mutmaßliche Opfer verstrickte sich im Zeugenstand dagegen in mehrere Widersprüche, so dass deren Aussage nicht verwertet werden konnte. Aus diesem Grund sprach das Landgericht die drei Angeklagten frei. Die beiden Männer saßen während des Verfahrens sechs Monate in Untersuchungshaft.