Falschaussage oder Vergewaltigung? Vater freigesprochen nach angeblicher Vergewaltigung an Tochter

Nachdem erst kürzlich eine Lehrerin wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) zu Lasten eines Kollegen nach einer erfundene Vergewaltigung erstinstanzlich verurteilt wurde (noch nicht rechtskräftig), ist nun ein ähnlicher Fall bekannt geworden. Ein 62-Jähriger Vater wurde nach sieben Jahren Gefängnis vom Vorwurf der Vergewaltigung zu Lasten seiner Tochter freigesprochen.

Mit 15 Jahren hatte die Tochter ihren Vater der Vergewaltigung bezichtigt. Er soll sie dreimal als kleines Mädchen missbraucht haben. Im Jahr 2009 hatte die jetzt 33-jährige Frau jedoch zugegeben, dass die Vorwürfe erfunden waren.
Ihr Vater hatte die siebenjährige Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig verbüßt gehabt. Im Wiederaufnahmeverfahren erfolgte nun endlich der Freispruch. Die Tochter erklärte als Motiv, sie sei von ihrer Mutter gegen den Vater aufgehetzt worden. Im späteren Strafprozess sei es für sie dann zu spät für einen Kurswechsel gewesen.

Strafrechtlich muss die Tochter keine Konsequenzen befürchten. Alle Tatbestände, wie zum Beispiel die falsche uneidliche Aussage (§ 153) und Freiheitsberaubung (§ 239) sind bereits verjährt.