Bereits kurz nach der Veröffentlichung von Bushidos Song „Stress ohne Grund“ gab es breite Empörung in der Öffentlichkeit. In dem Rap-Song ging er nicht nur Rap-Kollegen Kay One an, sondern auch Politiker wie Klaus Wowereit, Serkan Tören und Claudia Roth. Der Song wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien daraufhin indiziert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte anschließend gegen den Musiker. Unter anderem Stand der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), der Bedrohung (§ 241 StGB), der Aufforderung zu einer Straftat (§ 111 StGB), der verbotener Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) und gar der Volksverhetzung (§ 130 StGB) im Raum. Aufgrund des Songs kam es sogar zu Hausdurchsuchungen beim Plattenlabel des Musikers.
Schließlich reichte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung beim Amtsgericht Tiergarten ein. Im Zwischenverfahren lehnte das Gericht die Zulassung der Anklage nun jedoch ab. Das Gericht sieht keine Straftatbestand durch den Song erfüllt.
Die Verteidigung hatte Erfolg: Das Verhalten Bushidos sei noch von der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG geschützt, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Nichteröffnungsbeschluss jedoch noch Beschwerde einlegen. Aufgrund des weitreichenden Grundrechtsschutzes der Kunstfreiheit erscheint es eher unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Beschwerde erfolgreich sein würde.