In Augsburg wird wegen eines möglichen Mordes an einem Polizisten gegen zwei Brüder verhandelt. Nun könnte der Strafprozess gegen einen der Brüder jedoch möglicherweise eingestellt werden, da der Gesundheitszustand des Angeklagten sehr instabil sei.
Der Mann leidet an Parkinson und soll nicht in der Lage sei, der Verhandlung zu folgen. Dies bestätigt auch ein Gutachter. Möglicherweise wird das Verfahren daher zumindest vorübergehend eingestellt. Die Strafverteidiger des Angeklagten beschuldigen vor allem die JVA Straubing für den schlechten Gesundheitszustand ihres Mandanten verantwortlich zu sein.
Der Angeklagte saß dort nämlich laut seinen Anwälten 15 Monaten in Isolationshaft. Die Gefängnisleitung wehrt sich gegen die Vorwürfe und betont, wie häufig er von Ärzten und Psychologen aufgesucht wurde.
Der Anwalt der Witwe des getöteten Polizisten, die als Nebenklägerin auftritt, befürchtet, dass der Angeklagte seinen schlechten Gesundheitszustand weiter vorsätzlich provoziert, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Obwohl auch dieser Rechtsanwalt eine massive Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Angeklagten erkennt, betont er, dass der Angeklagte beispielsweise freiwillig auf Medikamente verzichtet habe.
Bis Ende November will das Gericht die weitere Entwicklung beobachten und dann gegebenenfalls über eine vorübergehende Einstellung entscheiden. Der Schritt zu einer endgültigen Einstellung sei dann aber nur noch marginal, befürchtet der Rechtsanwalt der Nebenklägerin.