Freispruch im ersten Strafprozess wegen Dopings in Deutschland

Der Radprofi Stefan Schumacher wurde vor dem Landgericht in Stuttgart vom Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) freigesprochen. Nach rund einem halben Jahr und 19 Verhandlungstagen stand das Urteil fest. Der Profi habe laut Gericht zwar unstrittig jahrelang gedopt, jedoch ist nicht klar, in wie weit der Arbeitgeber tatsächlich getäuscht wurde.
Der Rennstall bestand in den Verträgen zwar auf dopingfreien Sport, jedoch war es nicht auszuschließen, dass der Rennstall das systematische Doping zumindest duldete oder jedenfalls alle dieser Umstand geahnt haben könnte. Das Gericht zweifelt nämlich am Anti-Doping-Kampf innerhalb des Teams durch den ehemaligen Teameigner.

Möglicherweise wusste der Teameigner damals wirklich nicht, was in seinem Rennstall geschah, jedoch gilt im Strafprozess der In dubio pro reo-Grundsatz. Daher war der Angeklagte Profi freizusprechen und dem Plädoyer des Strafverteidigers zu folgen, der auf Freispruch plädierte.