Vorwürfe gegen Hertha-Spieler waren erlogen

Ein 16-jähriges Mädchen behauptete in der Boulevardpresse Sex mit mehreren Hertha BSC Berlin-Spielern gehabt zu haben. Dabei soll auch Geld geflossen sein. Somit stand vor allem der Verdacht des sexuelle Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB) im Raum.

Nun gestand das junge Mädchen jedoch, dass sie gelogen habe. Darüber hinaus erklärte sie an Eides statt, dass ihre Eltern das ursprüngliche Interview untersagt hatten, sie jedoch mit einer gefälschten Einverständniserklärung das Interview trotzdem gab. Gleichzeitig soll sich das Mädchen wegen Urkundenfälschung selbst bei den Behörden angezeigt haben.
Obwohl die Staatsanwaltschaft Ermittlungen bezüglich des möglichen sexuellen Missbrauchs aufnahm, kam es wohl noch zu keiner Falschaussage (§ 153 StGB) oder gar Meineids (§ 154 StGB) des jungen Mädchens, da es nicht vor Gericht aussagte. Möglicherweise kämen jedoch noch der Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat (§ 145d StGB) und die falsche Verdächtigung ($164 StGB) in Betracht, sofern sie die Spieler namentlich benannt und etwaige Ermittlungen gegen diese hervorgerufen hat.