Freispruch nach Prügelei in der Kneipe

Der Angeklagte soll auf der Toilette einer Gaststätte zwei Männer mit Faustschlägen verprügelt haben. Der Beschuldigte verteidigte sich jedoch damit, dass er von den Männern grundlos beleidigt und angegriffen wurde und sich lediglich verteidigte.

Als Zeuge war der Bruder des 46-jährigen Angeklagten geladen. Dieser erklärte, er sah seinen Bruder am Boden liegend, während die zwei angeblich Geschädigten auf ihn einprügelten. Zwei weitere Zeugen, die bei der Polizei den Angeklagten noch belasteten, wollten sich vor Gericht nicht mehr erinnern. Gegenüber einem Zeugen drohte der vorsitzende Richter sogar mit möglichen Folgen wegen einer Falschaussage.

Die beiden mutmaßlich Geschädigten wurden dagegen nicht gehört. Da die Zeugenaussagen aber so widersprüchlich waren, sprach das Gericht den Angeklagten frei. Es könne nicht mehr aufgeklärt werden, wer wann wen geschlagen habe und warum, so das Gericht.