Das Internet macht häufig den Betrug besonders leicht. Eine Überprüfung und Kontrolle der persönlichen Daten erfolgt bei Onlineshops kaum. Und so ist es ein Leichtes, sich unter falschem Namen Waren zu bestellen und diese später nicht zu bezahlen. Dieses Vorgehen wurde auch einer 33-jährigen Frau vorgeworfen.
Die Frau wurde seit 1997 schon achtmal wegen Betrugs (§ 263 StGB) rechtskräftig verurteilt. In einem neunten Fall wurde sie im Oktober 2012 verurteilt. Die letzte Verurteilung hob das Landgericht Verden nun aber in zweiter Instanz auf. Es sei nämlich nicht aufzuklären, wer aus der Wohnung die Bestellung aufgegeben habe.
Die Frau lebt noch mit ihrem Ex-Partner zusammen in einer Wohnung und beide teilen sich einen Computer. Die Aufklärung war zusätzlich dadurch erschwert, dass die Taten bereits Ende 2008 begangen worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen erst auf, nachdem der Ex-Partner Anzeige erstattete.
Die Art der Bestellung schließe wohl auf die Täterschaft der Angeklagten, schlussfolgerte das Landgericht, jedoch ließe sich dies nicht mit Sicherheit feststellen. Daher hatte die Strafverteidigung Erfolg, als sie einen Freispruch der vorbestraften Frau forderte. Das Landgericht sprach die Frau nun vom Vorwurf des Betruges frei.