Immer wieder kommt es zum Betrug (§ 263 StGB) im Rahmen von eBay-Auktionen. Der jetzt in der Berufungsverhandlung 25-jährige Angeklagte bot mehrere iPhones auf eBay für rund 400 Euro an. Als die Kunden ihre Pakete erhielten, trauten sie jedoch ihren Augen nicht. Der Angeklagte verschickte Quark, Bierflaschen oder Mandarinendosen statt den iPhones. Die Käufer hatten zu diesem Zeitpunkt aber bereits per Nachnahme gezahlt.
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und hoffte bis zum Schluss auf einen Freispruch. Seine Freundin habe die Pakete verschickt, er habe lediglich sein Konto zur Verfügung gestellt, verteidigte sich der junge Mann. Das Gericht glaubte dem Mann jedoch nicht, unter anderem auch deswegen, da das Geld vom Konto nicht abgehoben wurde. Dies spricht gegen die Variante, dass die Freundin die eigentliche Täterin sei.
Das Landgericht ging somit auch in zweiter Instanz davon aus, dass der Angeklagte der Täter ist. Das Gericht reduzierte die Strafe jedoch um ein halbes Jahr auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Trotzdem setzte das Landgericht die Verurteilung nicht zur Bewährung aus, daran war auch die einschlägige Vorstrafe des Mannes schuld.