Staatsanwaltschaft hält Plädoyer im Winnenden-Prozess

Im sog. Winnenden-Prozess vor dem Landgericht Stuttgart, der gegen den Vater des Amokläufers geführt wird, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun ihr Plädoyer gehalten.
Dadurch, dass der Vater des Amokläufers seine Waffen und Munition vorschriftswidrig aufbewahrt habe, habe er den Amoklauf seines Sohnes mit ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, welche jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Dem Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen das Waffengesetzt sowie fahrlässige Tötung von 15 Menschen und fahrlässige Körperverletzung von 13 Menschen zur Last gelegt.
(Quelle: FAZ vom 12.01.2011 Nr. 9, S. 7)