Der Bundesgerichtshof hob sechzehn Urteile zu sog. Schrottimmobilien auf. Dabei ging es um die Bausparkasse Badenia, die ihre Kunden getäuscht haben soll. Die vorinstanzlichen Gerichte hatten ein vorvertragliches Aufklärungsverschulden der Bausparkasse verneint. Hiergegen legten die Kläger Revision ein.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Recht. Die Bausparkasse habe die Investoren nicht ausreichend über die Höhe von Provisionen informiert, die bei den Vermittlungen von Wohnungen anfallen würden. Der Bundesgerichtshof verwies die Fälle zurück an die Gerichte zur Neuentscheidung.
(Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 237/10 vom 14.12.2010)