Messerstecherei: War es versuchter Totschlag oder doch versuchter Mord?

Ein 59-jähriger Mann muss sic h vor dem Landgericht Trier wegen einer Messerstecherei in einer Kneipe verantworten. Dabei ist eine Hauptfrage im Verfahren, ob es sich um einen versuchten Totschlag oder gar um einen versuchten Mord handelt.

Der Angeklagte stach zwei Gäste einer Kneipe (jeweils 20- und 25-Jahre alt) nieder, als diese verhindern wollten, dass er die Zeche prellt. Die Staatsanwaltschaft Trier sieht in dieser Tat sowohl einen heimtückischen Mord als auch einen Mord zur Verdeckung einer Straftat.
Die beiden Opfer sagten aus, dass der Angeklagte eine junge Frau aus ihrer Gruppe belästigt haben sollte. Die Männer hätten dann ihre Bekannte schützen wollen und wären daraufhin vom Angeklagten mit dem Tode bedroht worden. Im Prozess selbst schilderte die junge Frau die Situation jedoch ganz anders und bezeichnete den Angeklagten als sehr freundlich und nicht aggressiv. Darum vermutet die Strafverteidigung auch eine Eifersuchtstat und hält die Mordmerkmale für nicht erfüllt.

Ein weiteres Verfahren mit denselben Beteiligten beschäftigt das Amtsgericht Dauner derzeit. Denn nach den Messerstichen wurde der hiesige Angeklagte von den restlichen Männern der Gruppe in einer Bahnhofsstraße gestellt und anschließend brutal niedergeschlagen. Dabei erlitt der Mann einen Schädelbruch, mehrfache Kieferbrüche und einen zweifachen Oberschenkelhalsbruch.