Vor dem Amtsgericht Köln stand eine ehemalige Mitarbeiterin des Jobcenters Köln-Kalk wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs. Die 53-Jährige soll sich insgesamt 74 Sozialfälle ausgedacht und dabei fast 77.000 Euro auf die Konten von ihren Kindern und Bekannten angewiesen haben.
Nach rund drei Jahren flog der Schwindel auf und die Frau wurde umgehend entlassen. Die Strafverteidigung betonte, dass die Frau den größten Teil des Geldes nicht selbst verwendete, sondern ihrem Lebensgefährten überließ, der ein Alkohol- und Glücksspielproblem habe. Das Amtsgericht verurteilte die Frau, die mittlerweile eine Gaststätte betreibt, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.