Nachstellung: Stalker zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Ein 48-jähriger Mann wurde vor dem Landgericht München wegen Stalkings zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Vorerst muss der Verurteilte, dem ein Gutachter eine Persönlichkeitsstörung bescheinigte, in eine psychiatrische Klinik.
Der Mann rief eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Technischen Universität München im Minutentakt an. Ebenfalls verfolgte er sie auf der Straße und stellte ihr nach. Die 30-Jährige entwickelte daraufhin Panikattacken und Schlafstörungen. Insgesamt verfolgt der Mann die junge Frau bereits seit sieben Jahren.

Der Mann war bereits wegen Nachstellung gegenüber der Frau vorbestraft. Während die Staatsanwaltschaft diesmal eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten forderte, plädierte die Strafverteidigung auf Freispruch, da die Aussage der Zeugin und Nebenklägerin nach Ansicht der Strafverteidigung widersprüchlich seien.