Freispruch: Junge Mutter verletzte nicht ihre Erziehungspflicht

Vor dem Ludwigsburger Jugendschöffengericht war eine 19-jährige Mutter wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht an ihrem Sohn angeklagt. Das Verfahren ins Rollen gebracht hatte eine Hausdurchsuchung bei der jungen Mutter, die verdächtigt wurde, ein Handy unterschlagen zu haben.
Dabei stellte die Polizei einen überquellenden Aschenbecher, offene Putzmittel und ein verschmutztes Katzenklo fest. Weiterhin soll eine Freundin und deren Stiefmutter gegenüber der Polizei ausgesagt haben, dass die Mutter ihr Kind mehrfach vernachlässigt haben soll und unter anderem bei den Frauen das Kind abgab, um selbst ausgehen zu können. Die Polizei verständigte daraufhin das Jugendamt und die Staatsanwaltschaft.

Im Prozess konnte die junge Mutter die meisten Vorwürfe jedoch entkräften. Sie ließ ihr Kind bei der Freundin, um eine Fahrstunde wahrnehmen zu können. Ebenfalls waren die Putzmittel unter der geschlossene Spüle und standen nicht offen herum. Der Aschenbecher war noch vom Abend davor. Die Belastungszeuginnen vor Gericht gaben ebenfalls zu, dass sie bei der Aussage vor der Polizei vielleicht etwas übertrieben hatten.

Die Staatsanwaltschaft wollte daraufhin keine gröbliche Pflichtverletzung der Angeklagten mehr erkennen. In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, welches auf Freispruch lautete, kritisierte der Ankläger nicht nur die Belastungszeuginnen, sondern auch die Polizei. So war es sicherlich richtig, dass das Jugendamt verständigt wurde, ein Fall für die Staatsanwaltschaft war dies jedoch nicht. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach die Frau frei.