Drohen dem NSU-Prozess weitere Verzögerungen?

Das Gericht im NSU-Prozess gab bekannt, dass die Strafverteidiger der Hauptangeklagten Befangenheitsanträge gegen sämtliche Mitglieder des Strafsenats gestellt haben. Über den Grund des Ablehnungsgesuchs ist bisher noch nichts bekannt.

Im Mord-Prozess rund um die NSU-Morde wurden durch die Rechtsanwälte bereits zum Beginn mehrere Befangenheitsanträge gestellt, die jedoch abgelehnt worden sind. Ursprünglich sollte sich der Prozess, in dem es um den Mord an zehn Personen geht, mit einer Tat vom 25. Februar 2004 beschäftigen. Nun droht aber eine erneute Verzögerung durch die Befangenheitsanträge.

Die Hauptangeklagte Beate Z. ist wegen Mittäterschaft angeklagt. Die Gruppierung, der Nationalsozialistische Untergrund, soll zehn ausländische Mitbürger aus rassistischen Gründen ermordet haben. Die beiden potentiellen Haupttäter sollen sich nach der Entdeckung der Tat selbst getötet haben.