Freispruch für Klinikapotheker vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue

Der Vorwurf gegen die Klinikapotheker wog schwer: Sie sollen Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) zu Lasten der Krankenkasse begangen haben. Die beiden Angeklagten sollen Krebsmedikamente günstig aus dem Ausland importiert und in Deutschland zu den normalen Gebühren gegenüber den Krankenkassen abgerechnet haben. Die Männer hatten in Bosnien und Ägypten die in Deutschland nicht zugelassenen Krebsmedikamente bestellt und hier als Rezepturarzneimittel weiterverarbeitet.

Die Strafverteidigung der beiden Angeklagten zeigte vor Gericht jedoch auf, dass es an der Täuschungshandlung fehlte. Die Angeklagten gingen davon aus, dass sie die Rezepturbestandteile zulassungsfrei aus dem Ausland beziehen dürften. Selbst nach Gesprächen mit Vertretern der Krankenkasse glaubten sie an die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens. Daher hatten sie auch niemanden getäuscht, da sie ganz offen über ihr Vorgehen sprachen. Auch wirtschafteten sie nicht in die eigene Tasche. Von den günstigen Einkaufspreisen profitierte ausschließlich das Krankenhaus. Auch erlitten Patienten keine direkten Nachteile.
Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende des Strafprozesses wegen Betrugs in 161 Fällen und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich sollte eine Summe von 24.000 Euro gezahlt werden. Die Anwälte der Angeklagten forderten dagegen Freispruch. Das Gericht folgte den Argumenten der Strafverteidigung und sprach die Angeklagten wegen mangelnder Täuschungshandlung frei.