Anklage im Fall Bushido erhoben

Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Berlin geht, soll der Song von Bushido strafrechtliche Konsequenzen für den Rapper haben. In seinem Song griff er verbal mehrere Politiker an und wünschte einigen hiervon den Tod. Der amtierende Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erstatte daraufhin Strafanzeige und stellte einen Strafantrag.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte anschließend wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Gewaltdarstellung (§ 131 StGB). Das Amtsgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Schon vor einigen Wochen wurde das Büro von Bushidos Plattenlabel durchsucht. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte den fraglichen Song bereits kurz nach seiner Veröffentlichung indiziert. Daher darf die CD nicht mehr beworben werden und der Song nur noch an Erwachsene verkauft werden.

Sollte es zu einem Strafprozess gegen Bushido kommen, dürfte sich das Gericht auch mit der Frage zu beschäftigen haben, ob der Song von der Meinungsfreiheit oder gar Kunstfreiheit gedeckt ist und die krassen Zeilen somit keinen Straftatbestand erfüllen.